Wahlärzte sind niedergelassene Ärzte ohne Vertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen.
Nach dem Ordinationsbesuch erhalten Sie beim Wahlarzt eine Honorarnote, die Sie nach Bezahlung (bar, Bankomat oder Zahlschein) bei Ihrem Versicherungsträger einreichen können. Ein Teil des
Betrages wird Ihnen von Ihrer Krankenkasse rückerstattet.
Bei der Tarifgestaltung der Sonderleistungen orientieren wir uns großteils an dem Honorarkatalog Ihrer Krankenversicherung.
Für Patienten der LKUF, KFL und MKF verrechnen wir den regulären Kassentarif.